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Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind

Der Rotkreuzkurs Erste HIlfe am Kind/Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher und alle, die mit Kindern zu tun haben. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern anzuwenden und Unsicherheiten zu beseitigen.

 

Kursthemen und Anwendungen

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen:

  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter
  • Impfkalender

Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.

 

Kosten

Die Kursgebühr beträgt 55,-- Euro pro Teilnehmer. Für Teilnehmer, die den Kurs im Auftrag Ihres Arbeitgebers, Vereins absolvieren, können die Teilnehmergebühren über den zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Bitte vor dem Kurs bei der KUVB/LUK beantragen und bestätigt zum Kurs mitbringen.

Die Anmeldung finden Sie unter "HIER ANMELDEN" unter dem jeweiligen Termin

Ansprechpartner

Frau

Nicole Fischer


Tel: 0871 / 96221 - 680

 

Prof.-Buchner-Str. 20

84034 Landshut

Termine Landshut

Di, 17.09.2024, 08:00 - 15:30

Erste Hilfe am Kind/Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

84034 Landshut, Professor-Buchner-Straße 20 - Link zur Karte

55,00 € pro Teilnehmer - Hier anmelden

 

Do, 21.11.2024, 08:00 - 15:30

Erste Hilfe am Kind/Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

84034 Landshut, Professor-Buchner-Straße 20 - Link zur Karte

55,00 € pro Teilnehmer - Hier anmelden

  • Stornierungsbedingungen

    Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die dem Bildungsanbieter spätestens am 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung. Geht der Rücktritt bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zu, reduziert sich die Vergütung auf 30% der Lehrgangsgebühr. Geht der Rücktritt bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin zu, reduziert sich die Vergütung auf 50% der Lehrgangsgebühr, bei noch späterer Absage wird die volle Vergütung erhoben. Der Autraggeber ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.