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Fahrdienst

Ansprechpartner

Herr

Christian Hirtreiter


Tel: 0871 / 96221 - 28

Prof.-Buchner-Straße 20

84034 Landshut

Mit uns bleiben Sie mobil

Die Fahrdienste ermöglichen praktisches und bequemes Reisen, ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl sowie liegend. 

Wir ermöglichen den Weg zur ambulanten Behandlung in Arztpraxen und Krankenhäusern, Dialysen, stationäre Aufenthalte wie z.B.

  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, und Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyse
  • Chemo/Strahlentherapie
  • Krankengymnastik oder Ergotherapie
  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Zur Kurzzeit,- oder Langzeitpflege in ein Seniorenheim

Kosten

Die Dienste werden in den einzelnen Kreisverbänden unterschiedlich organisiert. Bitte erkundigen Sie sich nach den Kosten in Ihrem zuständigen Kreisverband. Dieser kann Sie auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse) informieren.

Ihr Fahrdienst klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Verordnung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Betreuter Fahrdienst

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen. Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. 

Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. 

Wohin fahren wir Sie?

  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, und Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyse 
  • Chemo/Strahlentherapie
  • Krankengymnastik oder Ergotherapie
  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Zur Kurzzeit, - oder Langzeitpflege in ein Seniorenheim

Wen fahren wir?

  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • betreuungsbedürfte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können

Was kostet der Fahrdienst?

In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben. Ihr örtlicher BRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten.