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Rettungsdienst

Ansprechpartner

Herr Michael Ingerl
Tel: 0871 / 96221 - 83 Prof.-Buchner-Str. 20 84034 Landshut

Wir sind für Sie da

Das Bayerische Rote Kreuz stellt in Bayern flächendeckend die Notfallrettung und den Krankentransport sicher. 

24 Stunden rund um die Uhr und dass 365 Tage im Jahr.

Über 80 Prozent aller Krankentransporte, Notfall- und Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst werden in Bayern vom BRK durchgeführt. Tag für Tag sind das mehr als 3.000 Einsätze.

Rettungsdienst für Stadt und Landkreis Landshut

Der BRK Kreisverband Landshut mit seinen Rettungswachen in Landshut, Rottenburg und Vilsbiburg steht den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung. Dazu werden derzeit

  •  5 Rettungswägen,
  •  3 Notarzteinsatzfahrzeug und
  •  7 Krankentransportfahrzeuge

einsatzbereit gehalten.

 Koordiniert werden die Einsätze durch die integrierte Leitstelle Landshut.

Leistungsfähig und Engagiert

Die 73 Kreisverbände mit ihren über 6.300 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst sowie über 15.000 freiwilligen Helferinnen und Helfern der BRK Gemeinschaften besetzen an über 350 Rettungswachen in Bayern mehr als 1250 Einsatzfahrzeuge. 

 

An acht bayerischen Rettungshubschrauber-Stationen stellt das BRK das nichtärztliche Personal, darüber hinaus betreibt die BRK Landesgeschäftsstelle zwei Luftrettungszentren in Traunstein und Kempten. Zusätzlich rücken von vier Standorten spezielle Intensivtransportwagen für arztbegleitete Verlegung kritisch kranker Patienten aus.

Professionell

Acht der 26 integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern werden vom BRK betrieben. Rund um die Uhr werden dort Einsatzkräfte zu Rettungsdienst- und Feuerwehreinsätzen alarmiert und koordinier.

An derzeit fünf Berufsfachschulen bildet das Bayerische Rote Kreuz Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter aus und weiter.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den Seiten des BRK Rettungsdienstes und seiner integrierten Leitstellen.

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Rettungsdienst bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Rettungsdienst: 112

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der Rettungsdienst des DRK.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.